Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene
AOK-Bundesverband, Berlin
Verband der Ersatzkassen e.V., Berlin
BKK Bundesverband GbR, Berlin
IKK e. V., Berlin
Knappschaft, Bochum
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
Verband der privaten Krankenversicherung, Köln
Die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) aktualisieren und ergänzen regelmäßig die sogenannte Knie-TEP-Liste. Die erstmals 2005 veröffentlichte Liste von Krankenhäusern, die 2004 mindestens 50 Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) durchgeführt haben, wurde von Kliniken, Experten und betroffenen Patienten überaus positiv aufgenommen. Die Beteiligten fordern seitdem eine Fortführung der bestehenden Liste. Die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und der PKV-Verband kommen diesem Wunsch durch die regelmäßige Aktualisierung der Knie-TEP-Liste nach.
Transparenzliste Knie-TEP (pdf) - Stand: 15.06.2010
Transparenzliste Knie-TEP (xls) - Stand: 15.06.2010
Von den Krankenkassen gemäß der Mindestmengenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) akzeptierte Krankenhäuser zur Operation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)
Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt. Im August 2004 hat er eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus festgelegt.
Die aktuelle Knie-TEP-Liste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen. Wie bereits in der Vergangenheit wurden dazu auch in diesem Jahr alle Krankenhäuser in Deutschland angeschrieben, die diese komplizierte Operation durchführen. Das Ergebnis dieser umfassenden Überarbeitung und Aktualisierung kann jederzeit im Internet, zum Beispiel unter www.gkv.info, abgerufen werden.
Die gemeinsame Knie-TEP-Liste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufend und zeitnah auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen gepflegt, sodass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen.
Federführend für die Veröffentlichung:
vdek
- Stichwort Knie-TEP -
Askanischer Platz 1
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Tel.: 030/269310